Der Joghurt ist seit drei Tagen „abgelaufen“, die Dose Mais seit einem halben Jahr. Wegwerfen wäre schade, essen vielleicht riskant. Die Antwort hängt vor allem davon ab, welches Datum auf der Packung steht und wie das Lebensmittel aussieht, riecht und schmeckt.
Dieser Artikel fasst die Empfehlungen deutscher und Schweizer Behörden zusammen. Er ist eine allgemeine Orientierung zur Lebensmittelsicherheit und keine medizinische Beratung. Wenn Schwangere, Kleinkinder, ältere oder abwehrgeschwächte Menschen mitessen, seien Sie vorsichtiger als hier beschrieben.
Die Regeln auf einen Blick
- Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) überschritten: oft noch gut. Mit Augen, Nase und einer kleinen Kostprobe prüfen.
- Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) überschritten: wegwerfen, auch wenn es normal aussieht und riecht.
- Gewölbte, undichte, rostige oder stark verbeulte Dose: ungeöffnet entsorgen, nicht probieren.
- Schimmel: in aller Regel das ganze Lebensmittel wegwerfen, nicht nur die Stelle.
- Im Zweifel wegwerfen.
Das MHD ist eine Qualitätsgarantie für die ungeöffnete, richtig gelagerte Packung. Danach ist ein Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) empfiehlt einen Test in drei Schritten:
Laut BZfE sind Joghurt, Pudding oder Käse häufig noch Wochen nach dem MHD essbar, wenn der Sinnes-Check positiv ausfällt. Mehl, Nudeln, Konserven und Getränke halten oft Monate oder Jahre länger.
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sieht es genauso und nennt als Beispiele Chips, Salami, Butter, Joghurt und Fruchtsaft.
Das Verbrauchsdatum steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, frischem Geflügel, rohem Fisch oder vorgeschnittenem Salat. Nach seinem Ablauf gilt ein Lebensmittel nach EU-Recht als nicht sicher und darf nicht mehr verkauft werden. In der Schweiz darf es laut BLV weder abgegeben noch weiterverarbeitet werden.
Der Sinnes-Check hilft hier nicht. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass er für Lebensmittel mit Verbrauchsdatum nicht infrage kommt. Das BZfE erklärt, warum: Solche Lebensmittel können Keime enthalten, die man weder sieht noch riecht noch schmeckt, die aber krank machen.
Planen Sie deshalb vorher: Was Sie nicht rechtzeitig zubereiten können, frieren Sie vor Ablauf des Datums ein.
Unbeschädigte Konserven halten bei Zimmertemperatur oft Jahre über das MHD hinaus. Bei beschädigten Dosen ist das anders. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, diese Dosen ungeöffnet zu entsorgen:
In gewölbten oder undichten Dosen kann sich laut Verbraucherzentrale Hamburg das sehr giftige Botulinumtoxin bilden. Probieren Sie den Inhalt deshalb keinesfalls, auch nicht „nur ein bisschen“. Aufgeblähte Verpackungen und gewölbte Deckel, etwa bei Joghurt oder Gläsern, nennt auch das BZfE als Warnzeichen.
Riecht der Inhalt nach dem Öffnen gärig oder säuerlich oder ist er schimmelig, gehört die Konserve ebenfalls in den Müll.
Schimmelpilze können Giftstoffe bilden, sogenannte Mykotoxine. Die meisten davon sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hitze- und säurestabil. Kochen, Braten oder Einlegen machen sie also nicht unschädlich. Das BfR empfiehlt deshalb, verschimmelte Lebensmittel nicht mehr zu essen und sofort zu entsorgen. Besonders anfällig sind laut BfR Brot, Obst, Fruchtsaft, Kompott, Konfitüre, Gelee sowie Milch und Milchprodukte. Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass sich der Schimmel im ganzen Produkt verteilt haben kann, ohne dass man es sieht.
Als Ausnahmen nennt das BfR luftgetrocknete Salami und Schinken am Stück, bei denen befallene Stellen großzügig entfernt werden können, sowie einzelne auffällige Nüsse, die man aussortiert. Edelschimmel auf Brie oder Camembert ist gewollt und unbedenklich.
Hier widersprechen sich die Quellen teilweise. „Zu gut für die Tonne!“ und die Verbraucherzentrale Hamburg halten es bei Hartkäse wie Parmesan für vertretbar, eine kleine Schimmelstelle großzügig wegzuschneiden. Die Checkliste der Verbraucherzentrale Hamburg erlaubt das auch bei Konfitüre mit mehr als 50 Prozent Zucker. Das BfR nennt diese Ausnahmen nicht, und die aktuelle Seite der Verbraucherzentrale zu Konfitüre rät bei Schimmel klar davon ab, sie noch zu essen. Wir empfehlen die vorsichtige Variante: verschimmelte Marmelade ganz entsorgen, bei Hartkäse höchstens einen kleinen, oberflächlichen Fleck großzügig entfernen und weichen Käse ganz wegwerfen.
Verpacken Sie Verschimmeltes beim Wegwerfen und wischen Sie das Fach oder den Brotkasten danach aus.
Die meisten Lebensmittel lassen sich mit den eigenen Sinnen gut beurteilen. Wenn Sie aber unsicher sind, ob etwas noch in Ordnung ist, werfen Sie es weg. Ein Stück Brot oder ein Becher Joghurt ist ersetzbar, Ihre Gesundheit nicht.
Treten nach dem Essen starke oder anhaltende Beschwerden auf, lassen Sie sie ärztlich abklären. Bei Verdacht auf eine Vergiftung, zum Beispiel nach dem Verzehr aus einer gewölbten Konserve, suchen Sie sofort ärztliche Hilfe oder wenden Sie sich an den Giftnotruf.
Am einfachsten ist es, wenn Lebensmittel gar nicht erst ablaufen. Die kostenlose iPhone-App Erinnerung Verfallsdatum erinnert Sie vor dem Datum, damit Hackfleisch rechtzeitig in die Pfanne oder ins Gefrierfach kommt. Eine Zeile wie Joghurt 4 Becher 6/10/2026 genügt, dazu gibt es eine Wochenübersicht. Die Liste lässt sich per iCloud mit der Familie teilen, ohne Konto und ohne Werbung. Im App Store laden.
Weitere Artikel finden Sie im Ratgeber: Lebensmittel sicher lagern und weniger wegwerfen, etwa zum Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt.
Aktualisiert: 29. September 2026