Auf fast jeder Verpackung steht ein Datum. Doch „mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“ bedeuten etwas völlig anderes. Wer den Unterschied kennt, isst sicherer und wirft weniger weg.
Umgangssprachlich ist oft vom „Verfallsdatum“ die Rede. Diesen Begriff gibt es im Lebensmittelrecht aber nicht, und er führt in die Irre: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Datum, an dem ein Lebensmittel „verfällt“.
Kurz zusammengefasst
- „Mindestens haltbar bis …“ (MHD): eine Qualitätsgarantie des Herstellers. Danach ist das Produkt oft noch einwandfrei. Prüfen Sie mit Augen, Nase und Zunge.
- „Zu verbrauchen bis …“ (Verbrauchsdatum): eine Sicherheitsgrenze für leicht verderbliche Lebensmittel. Danach nicht mehr essen.
- Beide Daten gelten nur für die ungeöffnete Packung und nur, wenn Sie die Lagerhinweise einhalten.
- Nach dem Öffnen zählt, was auf der Packung steht (zum Beispiel „nach dem Öffnen innerhalb von drei Tagen verbrauchen“), und Ihr Sinnes-Check.
In Deutschland und Österreich gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV. Sie ist seit dem 13. Dezember 2014 anzuwenden. Artikel 24 und Anhang X regeln, wie Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum anzugeben sind.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, verwendet aber dieselben Formulierungen. Grundlage ist dort die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV). Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erklärt die Begriffe genauso wie die deutschen Behörden.
Eine Reform der EU-Datumsangaben ist seit Jahren angekündigt. Laut Europäischem Parlament hatte die EU-Kommission dazu aber noch keinen Vorschlag vorgelegt. Die hier beschriebenen Regeln gelten also weiter.
Mit dem MHD garantiert der Hersteller, dass das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel bis zu diesem Tag seine typischen Eigenschaften behält: Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert. Es ist also eine Aussage über Qualität, nicht über Sicherheit.
Auf dem Etikett steht:
Wie genau das Datum sein muss, hängt von der Haltbarkeit ab. Bei weniger als drei Monaten reichen Tag und Monat. Bei drei bis 18 Monaten genügen Monat und Jahr, darüber das Jahr. „Mindestens haltbar bis Ende 2027“ auf einer Packung Nudeln ist also korrekt.
Einige Lebensmittel brauchen gar kein MHD, etwa frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Wein und Getränke mit mindestens 10 Volumenprozent Alkohol, Backwaren für den Verzehr innerhalb von 24 Stunden sowie Essig, Speisesalz, Zucker und Kaugummi.
Ja. Ein überschrittenes MHD ist kein Verkaufsverbot. Laut Verbraucherzentrale muss der Händler dann aber sorgfältig prüfen, ob die Ware einwandfrei ist, und darauf hinweisen, dass das MHD abgelaufen ist. Die Verantwortung liegt ab diesem Zeitpunkt beim Händler, nicht mehr beim Hersteller. Rabatte auf kurz haltbare Ware sind üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Für Lebensmittel, die mikrobiologisch sehr leicht verderben, ersetzt die LMIV das MHD durch das Verbrauchsdatum. Auf dem Etikett steht dann „zu verbrauchen bis …“, immer mit Tag und Monat, meist zusammen mit einer Lagertemperatur, etwa „bei max. +2 °C“.
Typische Beispiele sind Hackfleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch, frisches Geflügel, roher Fisch, vorgeschnittene Salate und vorgeschnittenes Obst. Auch Vorzugsmilch (abgepackte Rohmilch) trägt ein Verbrauchsdatum.
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel laut Artikel 24 LMIV als nicht sicher. Es darf weder verkauft noch umetikettiert werden. Und Sie sollten es nicht mehr essen, auch wenn es noch gut aussieht und normal riecht. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) erklärt, warum: Diese Lebensmittel können Keime enthalten, die man weder sieht noch riecht noch schmeckt.
Beide Daten stimmen nur, wenn Sie die Hinweise daneben einhalten, zum Beispiel „gekühlt bei +2 bis +7 °C lagern“ oder „trocken und vor Wärme geschützt aufbewahren“. Liegt das Hackfleisch eine Stunde im warmen Auto, hilft Ihnen das Datum nicht mehr weiter. Das BZfE empfiehlt für den Heimweg eine Kühltasche.
Auch nach dem Öffnen ändert sich die Lage. Die Verbraucherzentrale betont, dass das MHD nur für die ungeöffnete Packung gilt. Sobald Luft, Feuchtigkeit und Keime hinzukommen, verdirbt ein Produkt schneller. Manche Hersteller geben deshalb eine eigene Frist an, etwa „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bringt es mit seiner Initiative „Zu gut für die Tonne!“ auf den Punkt: Das MHD ist kein Wegwerfdatum.
Bei vielen Vorräten geht das Datum einfach unter. Die kostenlose iPhone-App Erinnerung Verfallsdatum hilft dabei: Sie tippen eine Zeile wie Nudeln 7 Packungen 22/3/2027 ein, und die App erinnert Sie vor dem Datum und schickt eine Wochenübersicht. Die Liste lässt sich per iCloud mit der Familie teilen. Sie brauchen kein Konto, und es gibt keine Werbung. Im App Store laden.
Weitere Artikel finden Sie im Ratgeber: Lebensmittel sicher lagern und weniger wegwerfen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine lebensmittelrechtliche oder medizinische Beratung. Maßgeblich sind stets die Angaben auf der Verpackung.
Aktualisiert: 29. September 2026